„Was hat es eigentlich mit einer Steuererklärung auf sich, wenn ich Student:in bin?“ Die Frage ist durchaus berechtigt und wichtig. Die Antwort, die du vielleicht nicht erwartet hast, lautet: einiges! Das Wichtigste zuerst: Du kannst dir eine beachtliche Summe zurückholen. Unter welchen Bedingungen erfährst du das hier?
Steuern und Steuererklärung – das klingt erstens sehr langweilig und zweitens ist „Spaß“ nicht wirklich das Wort, das einem dabei in den Kopf kommt. Außerdem hört man von allen Seiten nur, wie anstrengend und zeitintensiv es ist, sich mit der eigenen Steuererklärung auseinanderzusetzen. Warum sollte sich jemand mit seiner Steuererklärung beschäftigen, wenn er dazu nicht verpflichtet ist? Ganz einfach, weil sie sich finanziell stark für dich lohnt! Lass dir das Geld nicht entgehen, das du dir vom Staat zurückholen kannst.
Schick deine Studierenden-Steuererklärung einfach selbstständig ab, ohne dich von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater helfen zu lassen. Damit du dir vorher klar sein kannst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um deine Ausgaben geltend zu machen, haben wir dir die wichtigsten aufgelistet.
Im Bachelor-Studium ist es echt nicht so leicht, die Studienkosten geltend zu machen. Das liegt daran, dass der Staat alle Kosten, die während deiner Erstausbildung anfallen, als Sonderausgaben ansieht.
Bei Deinem Master-Studium sieht die Sache entspannter aus. Weil es sich dabei um eine Zweitausbildung handelt, werden die Studienkosten in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Generell gilt: Eine Zweitausbildung ist jede Ausbildung, die nach einer abgeschlossenen Erstausbildung absolviert wird.
Wenn du im Ausland studiert hast, kannst du auch für diese Zeit viele Kosten steuerlich geltend machen. Die Auslandskrankenversicherung ist auch mit drin. Das Wichtigste ist, dass deine Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden.
Ein Studium oder eine Ausbildung verursachen häufig mehr Kosten, als man ursprünglich angenommen hat. Deshalb ist es gut, dass Du Dir einiges an Geld – unter bestimmten Bedingungen – zurückholen kannst. Das Beste: Du kannst Dir das Geld bis zu 4 Jahre rückwirkend zurückholen. Das ist doch mal eine Frist, die sich sehen lässt. Um Dir ein Gefühl zu geben, welche Kosten genau Du Dir u.a. zurückholen kannst, hier ein kleiner Einblick:
Nimm dir einen Tag Zeit, setz dich hin und fülle die Informationen für die Steuererklärung aus. Vielleicht kannst du dich auch mit deinen Kommiliton:innen und Freund:innen in einer Gruppe organisieren. Das gilt doch auch für den Spruch: „Geteiltes Leid ist halbes Leid.“ Außerdem können sie vielleicht noch nicht wissen, was du jetzt weißt. Es lohnt sich!
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